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Finanzlexikon: franchising

franchising

Der Begriff Franchising (von engl.: french; bezogen auf "französisch" frank, frei) oder Konzessionsverkauf bezeichnet eine Geschäftsmethode, bei der ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die regionale Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

Grundlagen

Das Franchising ist als neuere Vertragsform weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch geregelt. Der Franchisenehmer ist stärker in das Vertriebssystem des Franchisegebers eingebunden als der bloße Vertragshändler. Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder seine Dienstleistung zwar rechtlich selbständig, zahlt jedoch Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, eines einheitlichen Namens und Auftretens nach außen, eines Symbols oder zur Nutzung einer Marke und eines einheitlichen Vertriebssystems sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung. Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer aus, er überprüft die Umsetzung des Konzeptes und darf Anweisungen erteilen.

Der Franchisenehmer ist dennoch Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Vorteile für den Franchise-Nehmer

* Der Eintritt in den Markt wird beschleunigt, weil das System bekannt und etabliert ist.
* Der Franchise-Nehmer hat Gebietsschutz.
* Der Franchise-Geber stellt ein getestetes Geschäfts-Konzept und dazu ein komplettes Leistungspaket zur Verfügung.
* Der Franchise-Geber hat durch langjähriges Marketing ein gutes Image aufgebaut und pflegt dieses permanent.
* Die Kreditwürdigkeit ist bei Banken höher, da das unternehmerische Risiko reduziert ist.
* Der Franchise-Nehmer ist dennoch selbständiger Unternehmer.

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